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Der Mietendeckel hat vorerst Bestand

1. Nov 2020

Das Bundesverfassungsgericht hat am Donnerstag einen Eilantrag abgelehnt, mit dem das Inkrafttreten der zweiten Stufe des Berliner Mietendeckels am 23. November verhindert werden sollte. Darüber berichten unter anderem die BERLINER MORGENPOST, die FAZ und DER TAGESSPIEGEL am 30.11. Die Beschwerdeführer hätten dem Gericht zufolge nicht hinreichend dargelegt, dass ihnen „im Fall der Ablehnung ihres Antrags ein schwerer Nachteil von besonderem Gewicht droht“. Auch würden „für die Gesamtheit oder eine erhebliche Zahl der Vermieter Berlins keine solchen Nachteile aufgezeigt“, heiße es in der Begründung weiter. Kläger seien die Eigentümer eines Hauses mit 24 Wohnungen, das 2009 erworben worden sei. Mit dem Inkrafttreten des Mietendeckelgesetzes hätten sie die Mieten in 13 der Wohnungen senken müssen. Die Entscheidung über den Eilantrag betreffe aber ausdrücklich nicht die Kernfrage, ob der Mietendeckel gegen die Verfassung verstößt oder nicht. „Zur Verfassungsgemäßheit des Mietendeckels hat das Gericht nichts gesagt, es hat allein aufgrund einer Folgenabwägung entschieden”, sage der rechtspolitische Sprecher der CDU/CSU-Fraktion im Bundestag Jan-Marco Luczak: „Der Mietendeckel ist und bleibt verfassungswidrig.“ Erst im kommenden Jahr werde das Bundesverfassungsgericht grundsätzlich über die Gültigkeit des Mietendeckels entscheiden.