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Als habe es den Mietendeckel nie gegeben

18. Apr 2021

Das Bundesverfassungsgericht hat nach einer Klage von Bundestagsabgeordneten von CDU/CSU und FDP den Berliner Mietendeckel für verfassungswidrig erklärt, schreiben die IMMOBILIEN ZEITUNG online und weitere Onlinemedien am 15.4. sowie die BÖRSEN-ZEITUNG, das HANDELSBLATT, die FAZ, die SÜDDEUTSCHE ZEITUNG am 16.4. Laut dem Urteil habe das Land Berlin keine Kompetenz für den Erlass eines solchen Gesetzes; der Bundesgesetzgeber habe das Mietpreisrecht bereits abschließend geregelt. Die rechtliche Situation nach der Entscheidung des Verfassungsgerichtes sei nun so, als habe es den Mietendeckel nie gegeben. Mieter müssten sich darauf einstellen, dass Vermieter nun Nachforderungen stellten. Deutschland größter Vermieter Vonovia allerdings habe bereits angekündigt, dies nicht zu tun. Dem Institut der deutschen Wirtschaft zufolge bedeute das Urteil eine Entlastung des Wohnungsmarktes, nachdem das Angebot an Mietwohnungen in Berlin infolge des Mietendeckels deutlich zurückgegangen sei. Viele Vermieter hätten ihre Wohnimmobilien lieber verkauft, als nach einem Auszug unrentabel neu zu vermieten. Die Immobilienwirtschaft begrüße, dass nun Rechtsklarheit herrsche. „Mit der heutigen Entscheidung hat das Bundesverfassungsgericht dem leichtsinnigen Prestige-Projekt der Berliner Landespolitik endlich den Boden entzogen und die verfassungsmäßige Ordnung wieder hergestellt. Hierdurch hat es endlich auch Klarheit für Vermieter und Mieter geschaffen”, zitiert die IMMOBILIEN ZEITUNG online Jürgen Michael Schick vom IVD. Jan-Marco Luczak MdB (CDU), der die Normenkontrollklage gegen den Mietendeckel initiiert habe, sage: „Selten sind Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichtes so klar und eindeutig wie hier. Karlsruhe bestätigt damit, Ideologie kann und darf niemals der Verfassung vorgehen.“ Doch vonseiten der Grünen, der SPD und der Linken würden nun auch wieder Rufe nach einem bundesweiten Mietendeckel laut, berichten die IMMOBILIEN ZEITUNG online und das HANDELSBLATT.