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Muss der Bauantrag auf einen Bierdeckel passen?

16. Aug 2020

Dr. Michael Dinkel  |  SAVVY Group GmbH

Zugegeben: Es muss nicht unbedingt der berühmt-berüchtigte Bierdeckel sein, auf den Friedrich Merz mal seine Steuererklärung schreiben wollte. Doch auch beim Baurecht ist das Vereinfachungs- und Vereinheitlichungspotenzial groß. Zwar gibt es bereits entsprechende Bestrebungen des Gesetzgebers, doch angesichts der Tatsache, dass das Wohnungsbauziel (zur Erinnerung: 1,5 Mio. neue Wohnungen in den Jahren 2018 bis 2021) so deutlich verfehlt wird, geht die Umsetzung eher schleppend voran. Warum das Bauen nicht wieder so vereinfachen, dass der Antrag auf ein Blatt Papier, nein: eine PDF-Seite passt? Lesen Sie weiter auf LinkedIn.