Seit zum Jahreswechsel 2019/2020 die steuerrechtliche Behandlung von Werkswohnungen neu geregelt worden ist, sodass die Mieten nun bis zu einem Drittel unter dem ortsüblichen Mietwert liegen dürfen, ohne dass das Finanzamt nachfragt, erlebt das Mitarbeiterwohnen eine Renaissance, schreibt die IMMOBILIEN ZEITUNG am 13.2. Die Politik sehe in der Werkswohnung ein ideales Mittel gegen Fachkräftemangel und Wohnungsknappheit zugleich. Immobilienunternehmer sind einer Umfrage von EY Real Estate zufolge zu 73 % davon überzeugt, dass es sich hierbei um einen neuen Trend handele.