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Bundesrat stimmt Teilung der Vermittlungsgebühren zu

14. Jun 2020

Der Bundesrat hat der Teilung der Vermittlungsgebühren beim Verkauf von Wohnimmobilien zugestimmt, berichten FOCUS ONLINE am 11.6. und die IMMOBILIEN ZEITUNG am 12.6. Käufer eines Hauses oder einer Wohnung müssten nur noch maximal die Hälfte der Gebühren übernehmen. Das Gesetz werde nun dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung vorgelegt, um sechs Monate nach Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft zu treten. Der IVD habe das Gesetz begrüßt. Damit werde das „Leitbild des Immobilienmaklers, der als Mittler zwischen Verkäufer und Käufer fungiert, untermauert.“ Zudem werde dem Bestellerprinzip, das „eine zwingende einseitige Interessenvertretung zu Folge gehabt hätte“, eine Absage erteilt.