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Wohnungsbau: Kommunen als Nadelöhr

13. Nov 2022

Martin Koch  |  Immprinzip

Das ‚Bündnis bezahlbarer Wohnraum‘ hat 187 Einzelmaßnahmen ausgearbeitet, um die Wohnungsnot zu bekämpfen. Ein schönes Signal. Doch kurzfristig wird aus diesem Papier-Giganten kein neues Projekt entstehen. Erst recht keine Sozialwohnung. Denn die Beschlüsse sind aus meiner Sicht zu realitätsfern.

Damit effektive und vor allem schnelle Lösungen gelingen, müssen zunächst die Kommunen massiv entlastet werden! Sie halten aktuell als Problemlöser für die sich immer weiter verschärfende Wohnungsnot her. Gleichzeitig sind zahlreiche Kommunen hochverschuldet und stehen unter kritischer Aufsicht durch die jeweiligen Landesrechnungshöfe – insbesondere bei den Personalkosten.

Wir benötigen eine deutliche Verschlankung und Flexibilisierung der öffentlich-rechtlichen Verfahren und wieder ein stärkeres, vertrauensvolles Miteinander von öffentlicher und privater Hand. Denn eine rein kommunale Flächenentwicklung benötigt sehr oft bis zu zehn Jahre. Wie wäre es stattdessen mit erweiterten Bauanträgen und angepassten Genehmigungsverfahren für großflächige, räumlich begrenzte Innenbereiche, für die derzeit noch kein Baurecht besteht? Thematisch eng begrenzte, zentrale Fragestellungen des üblichen Bebauungsplanverfahrens könnten dabei in das Baugenehmigungsverfahren implementiert werden und wären von den Antragstellern im Bauantrag abzuarbeiten. So könnten leerstehende kleinere Fabriken, ehemalige Gärtnereien oder Sportplätze im Siedlungszusammenhang für den sozialen Wohnungsbau zügig aktiviert werden, ohne vorher ein zeitraubendes Bebauungsplanverfahren durchlaufen zu müssen. Ein weiterer Vorschlag wäre, Investoren, die Sozialwohnungen bauen wollen, ein generelles Vorkaufsrecht für kommunale bzw. bundeseigene Grundstücke zu einem wirtschaftlich verträglichen Quadratmeterpreis zu gewähren. Der Differenzbetrag zum möglichen Marktpreis würde dem Verkäufer – der Kommune – aus dem Wohnraummobilisierungsfonds des Bundes erstattet werden.

Viele vorgeschlagene Maßnahmen des ‚Bündnisses bezahlbarer Wohnraum‘ sind mit dem zeitlichen Zielvermerk „in dieser Legislaturperiode“ versehen. Das ist nach meiner Auffassung zu spät und viel zu unkonkret. Private Investoren werden schnell agieren können, wenn für sie die richtigen Rahmenbedingungen kurzfristig geschaffen werden. Daher sollte der Zielkorridor der Maßnahmen nicht zu weit gefasst werden, sondern auf jene Maßnahmen gerichtet sein, die jetzt Effekte bringen.

Dieser Artikel erschien am 10.11. in der IMMOBILIEN ZEITUNG.

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