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Auskunftspflicht für Mietspiegel wird eingeführt

26. Jan 2020

Der Gesetzentwurf für die Mietspiegelreform steht kurz vor seiner Vollendung, schreibt die IMMOBILIEN ZEITUNG am 23.1. Doch einige Details des Entwurfs, den das Bundesjustizministerium mit Unterstützung des Bauministeriums erarbeitet habe, seien bereits bekannt geworden. So solle die teils umstrittene Auskunftspflicht eingeführt werden, d. h. die zum Zweck der Erhebung des Mietspiegels angeschriebenen Vermieter und Mieter zur Auskunft verpflichtet werden. Der ebenfalls umstrittene Tabellenmietspiegel, wie ihn beispielsweise Hamburg oder Berlin verwendeten, solle auch weiterhin erhalten bleiben. Der vollständige Entwurf für das Reformvorhaben werde voraussichtlich Anfang Februar präsentiert.