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Die Share-Deal-Reform schadet mehr, als sie nützt

2. Mai 2021

Über die als ‚Share-Deal-Reform‘ bezeichnete Änderung des Grunderwerbsteuergesetzes, die am 1. Juli 2021 in Kraft treten soll, berichtet REFIRE online am 29.4. Ab jenem Stichtag werde der Schwellenwert von zuvor 94,9 % auf 90 % gesenkt, die Mindesthaltedauer werde auf zehn Jahre, bei Personengesellschaften sogar auf 15 Jahre, verlängert. Die neuen Share-Deal-Regeln seien dann sowohl auf Personen- als auch auf Kapitalgesellschaften anwendbar. Die Gesetzesänderung werde höchstwahrscheinlich zu deutlich längeren Haltedauern bei Eigentümerwechseln von Immobiliengesellschaften führen. Jürgen Michael Schick vom IVD bemängele, dass die Gesetzesänderung die Situation für den Endverbraucher nicht verbessere: „Wenn der Gesetzgeber die Besteuerung von Share Deals verschärft, ohne gleichzeitig Käufer von selbst genutztem Wohneigentum zu entlasten, geht es ihm offensichtlich nicht um Steuergerechtigkeit, sondern nur um die Erhöhung seiner Einnahmen.“ Jochen Schenk von Real I.S. kritisiere, dass die durch die neue Regelung steigenden Kosten die Bautätigkeit bremsen könnten: „Hätten die Projektentwickler nicht die Möglichkeit, solche Transaktionen als Share Deals abzuwickeln, würde sich das Bauprojekt um mehr als 12 % verteuern, weil die Grunderwerbsteuer sowohl beim Kauf des Grundstücks als auch beim Verkauf der Immobilie fällig würde.“ Das sei insofern problematisch, als Projektentwickler und Bauherren in der Regel über wenig Eigenkapital verfügten. Müssten Bauträger künftig bei Share Deals länger als bislang an den Immobilien beteiligt bleiben, könne dies dazu führen, dass sie ihre Aktivitäten reduzierten, da sie das in Share Deals gebundene Kapital nicht anderweitig einsetzen könnten.