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Flexible Quoten als Chance für institutionelle Investoren

28. Jun 2020

Dass die BaFin die Immobilienquote für die nach KAGB regulierte institutionelle Investoren in der Anlagenverordnung für die Dauer der Corona-Krise vorübergehend aufgehoben hat, war richtig, kommentiert Gabriele Volz von Wealthcap im ABSOLUT REPORT 03/2020. Viele institutionelle Investoren wären sonst bei einer passiven Quotenverletzung völlig unverschuldet zu Notverkäufen gezwungen gewesen. Der Anlagenverordnung zufolge dürften institutionelle Investoren, die der Verordnung unterliegen, nur 25 % ihres Sicherungsvermögens in Immobilienwerte investiert haben. Durch den Anstieg der Immobilienpreise einerseits und die pandemiebedingten Einbrüche an den Aktien- und Anleihemärkten andererseits sei diese Quote jedoch ohne Verschulden der Investoren schnell gestiegen. Der Verzicht der BaFin auf ein Eingreifen sei ein vernünftiger Weg gewesen, die Stabilität in den Immobilienmärkten nicht unnötig zu gefährden.